Nutzungsbedingungen / AGB
Stand: 24.10.2026 · Fassung 32
Nutzung und Zielgruppe
AgroMast Online ist Fachsoftware ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere landwirtschaftliche Betriebe und selbständig tätige Berater, sowie deren berechtigte Vertretungen. Ein Vertragsschluss als Verbraucher ist nicht vorgesehen. Die Unternehmereigenschaft richtet sich nach der tatsächlichen Nutzung und wird nicht allein durch eine Bestätigung begründet. Kostenpflichtige Aufträge werden nur nach ausdrücklicher Bestellung und bestätigter Zahlungsfreigabe ausgeführt. Amtliche Meldungen erfordern eine eingerichtete und freigegebene Verbindung; Anbieter und Kontakt stehen im Impressum.
Testphase und Bestellung
Der kostenlose Test dauert 14 Tage und erfordert keine Zahlungsdaten. Er geht nur nach ausdrücklicher Bestellung in ein kostenpflichtiges Abonnement über. Abrechnung und Nutzungsberechtigung gelten je Betrieb einschließlich aller zugehörigen Ställe. Preise, Kontingente und Vertragslaufzeiten werden vor einer Bestellung angezeigt. Kostenpflichtige Zahlungen erfolgen ausschließlich per SEPA-Lastschrift über Mollie.
Laufzeit und Kündigung
Die Kündigung kann jederzeit erklärt werden. Maßgeblich sind die am Ende aufgeführten Vertragsregeln.
Leistungsumfang und fachliche Prüfung
Der vereinbarte Leistungsumfang richtet sich nach dem ausdrücklich bestellten Tarif und den bei Bestellung beschriebenen Funktionen. AgroMast stellt Erfassungs-, Berechnungs-, Dokumentations- und Planungshilfen bereit. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, ein optimaler Verkaufspreis oder eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit werden nicht zugesagt. Wartung und Störungen können die Verfügbarkeit vorübergehend einschränken; die vertraglichen Leistungspflichten bleiben bestehen.
Nutzer erfassen ihre Daten sorgfältig und prüfen Importvorschläge am Original. Aussagekräftige Ergebnisse setzen passende Inventuren, Zeiträume, Einheiten und vollständige Kosten- und Erlösangaben voraus. Die Anwendung kennzeichnet erkannte Datenlücken; sie kann nicht jede unzutreffende oder fehlende Eingabe erkennen. KI-Ergebnisse und Prognosen können fehlerhaft oder unvollständig sein. Modellierte Erlöspotenziale sind Szenarien auf Basis der ausgewiesenen Annahmen, keine tatsächlich erzielten oder zugesicherten Erlöse. Rationsänderungen sind anhand tatsächlicher Futteraufnahme und Nährstoffgehalte fachlich zu prüfen. Die Anwendung ersetzt keine tierärztliche, steuerliche oder rechtliche Einzelfallberatung.
HIT-/TAM-Meldungen werden erst nach Freigabe übermittelt. Eine Freigabe oder gestartete Übertragung ist noch keine Annahme durch die zuständige Stelle. Unterstützt werden nur die in der Anwendung ausgewiesenen Meldearten und die für den jeweiligen Betrieb eingerichteten Berechtigungen. Nutzer kontrollieren die Rückmeldung und beachten ihre gesetzlichen Meldefristen; bei Störungen ist erforderlichenfalls der offizielle Meldeweg zu nutzen. Diese Mitwirkungspflichten befreien AgroMast nicht von eigenen vertraglichen und gesetzlichen Pflichten. Zugänge und Berechtigungen dürfen nur befugten Personen eingeräumt werden.
Daten nach Vertragsende
Account, Rechnungen und Export bleiben im vorgesehenen Übergangsprozess erreichbar. Nach Vertragsende ist eine Exportfrist von 30 Tagen mit anschließender Löschprüfung vorgesehen. Gesetzlich notwendige Rechnungen werden zweckbeschränkt aufbewahrt; gemeinschaftliche Betriebsdaten und Backups werden gesondert geprüft. Einzelheiten und der tatsächliche Umsetzungsstand stehen im Datenschutztext. Es wird keine unbegrenzte Datenspeicherung zugesagt.
Tarife und Kontingente je Betrieb
AgroMast Basic: rechnerisch je Monat 9,99 € netto, ausschließlich jährlich im Voraus 119,88 € netto je Betrieb. 0 Belege und 0 Analysen je Monat.
AgroMast Plus: rechnerisch je Monat 19,99 € netto, ausschließlich jährlich im Voraus 239,88 € netto je Betrieb. 50 Belege und 10 Analysen je Monat.
AgroMast Pro: rechnerisch je Monat 29,99 € netto, ausschließlich jährlich im Voraus 359,88 € netto je Betrieb. 100 Belege und 20 Analysen je Monat.
Mindestlaufzeit: 12 Monate. Danach läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und ist mit einer Frist von einem Monat kündbar. Eine Kündigung kann jederzeit bereits während der Mindestlaufzeit abgegeben werden. Jährliche Vorauszahlung begründet keine erneute Jahresbindung. Ein höherer Tarif kann jederzeit nach bestätigter Zahlung aktiviert werden. Für den laufenden Abrechnungszeitraum fällt nur die anteilige Preisdifferenz an; Abrechnungstermin und bisherige Mindestlaufzeit bleiben erhalten. Ein günstigerer Tarif gilt zum nächsten Abrechnungszeitraum nach ausdrücklicher Bestätigung. Außerordentliche Kündigungsrechte bleiben unberührt. Kündigungen sind unter /kuendigen auch ohne Anmeldung möglich; eine speicherbare Eingangsbestätigung wird sofort bereitgestellt.
Alle Ställe des Betriebs sind enthalten. Kontingente werden ausschließlich innerhalb desselben Betriebs gemeinsam genutzt. Basic enthält weder Belegimport noch Analysen. Zusatzpreise und Vertragslaufzeiten werden vor Bestellung angezeigt. Lastschriften werden erst nach ausdrücklichem Auftrag und erteiltem Mandat ausgelöst. Gutscheine gewähren Nutzungszeit für einen Betrieb. Ihr Ablauf löst keine sofortige Datenlöschung aus. Für die weitere Speicherung gelten die oben beschriebenen Regeln zu Vertragsende, Exportfrist und Löschprüfung sowie die im Datenschutztext genannten Aufbewahrungspflichten.
Haftung
AgroMast haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
Übernommene Garantien und zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz und gegenüber betroffenen Personen nach der DSGVO, bleiben unberührt. Diese Regelungen gelten auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Gesetzliche Rechte bei Leistungsstörungen werden durch diese Schadensersatzregelung nicht pauschal ausgeschlossen.
Kontingenteinheiten
Eine Belegeinheit umfasst bis zu 10 Seiten. Eine Analyseeinheit umfasst bis zu 200 Tiere und 10 Seiten. Bei größerem Umfang zählt die höhere der aufgerundeten Einheitenzahlen aus Tierzahl und Seitenzahl. Zum Beispiel benötigen 230 Tiere auf zwei Seiten zwei Analyseeinheiten. Der Verbrauch wird vor der beauftragten Verarbeitung angezeigt; Zusatzpakete werden nicht automatisch gekauft.
Monatliche Inklusivkontingente gelten für den angezeigten Nutzungsmonat und werden nicht angespart. Bezahlte Zusatzpakete sind ab Freischaltung zwölf Monate nutzbar. Abrechnung und Kontingente bleiben je Betrieb getrennt.
Auftragsverarbeitung vor Betriebsnutzung
Vor der fachlichen Nutzung eines Betriebs ist die gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung durch dessen Inhaber oder eine ausreichend bevollmächtigte Vertretung abzuschließen. Das persönliche Konto und die Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen ersetzen diesen Auftrag nicht. Ohne Nachweis bleiben neue fachliche Eingaben, Belegverarbeitung und Übermittlungen für diesen Betrieb gesperrt. Vertragsverwaltung, berechtigte Auskunft und Datenexport werden dadurch nicht ausgeschlossen. Bestehende Bestätigungsnachweise bleiben unverändert; neue Bedingungen gelten nicht allein durch einen Seitenaufruf rückwirkend als angenommen.